Gesetze / Sonderurlaubsverordnung
SUrlV 2016§ 4 Dauer
Die in den folgenden Vorschriften bestimmte Urlaubsdauer verlängert sich um erforderliche Reisezeiten.
Gesetze / Sonderurlaubsverordnung
SUrlV 2016Die in den folgenden Vorschriften bestimmte Urlaubsdauer verlängert sich um erforderliche Reisezeiten.